Brehm-Kaiser & Dr. Brehm*
RECHTSANWÄLTE
Ihre Kanzlei für Studienplatzklagen und Prüfungsrecht
Kontaktadressen

Wenn es um den Zugang zu Hochschulen  vor allem auch in zulassungsbeschränkten Fächern  geht, bei Fragen zum Aufbau, zu den Anforderungen und Qualifikationszielen von Studiengängen sowie zu Studienplanung und Studienwahl, helfen die zentralen Studienberatungen der Hochschulen weiter. Die Kontaktdaten der Beratungsstellen finden Sie unter: www.hochschulkompass.de

»hochschulstart.de
« selbst erteilt keine Studien- oder Berufsberatung. Bei solchen und allen anderen Fragen, die nicht die Antragstellung bei »hochschulstart.de« betreffen, wenden Sie sich bitte an folgende Stellen:

• Zur Hochschulberechtigung: Sekretariate der Hochschulen, Kultusministerien,
• Bei ausländischen Zeugnissen, sofern sie für Studiengänge an Universitäten verwendet werden sollen: Das Kultusministerium Ihres Bundeslandes, sofern nicht in Ihrem Land eine besondere Stelle mit dieser Aufgabe betraut ist, Akademische Auslandsämter der Hochschulen, Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
• www.daad.deZu den Einschreibungsvoraussetzungen und -fristen: Sekretariate der Hochschulen  
• Zum Studiengang, zur Studien- und Prüfungsordnung, zur Anrechnung von Studienleistungen: Studienberatungsstellen, Sekretariate oder Prüfungsämter Hochschulen, staatliche Prüfungsämter.

Bitte erkundigen Sie sich über den Inhalt und die Anforderungen des gewünschten Studienganges. Hinweise für Ihr Studium finden Sie auch in den Vorlesungsverzeichnissen und Studienführern der Hochschulen.

Weitere Informationen können Sie finden:

  • Zur Studien- und Berufswahl, zu Berufsmöglichkeiten und Beschäftigungschancen nach Abschluss eines Studiums: Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit für Abiturienten und Hochschüler, www.arbeitsagentur.de Die Bundesagentur bietet auch folgende Schriften an: Berufswahlmagazin „abi“ www.abi.de
  • Zum gesamten Studienplatzangebot Deutscher Hochschulen: Informationen hierzu finden Sie über die Suchmaschine des Internets und in den folgenden Schriften: Studienangebote deutscher Hochschulen“ der Hochschulrektorenkonferenz  HRK, auch einsehbar unter  und „Studien- und Berufswahl“ auch einsehbar unter www.studienwahl.de
  • Zur Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG):
  • Ämter für Ausbildungsförderung, Studentenwerke, www.studentenwerke.de  Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), www.bafoeg.bmbf.de Informationen hierzu bieten die dort aufgeführten Merkblätter.
  • Zu Wohnmöglichkeiten für Studierende: Bei dem für Ihren Hochschulort zuständigen Studentenwerk können Sie sich um einen Wohnheimplatz bewerben. Bewerbungsunterlagen sollten Sie dort möglichst frühzeitig anfordern. Die Adressen der Studentenwerke sind einsehbar unter www.studentenwerke.de
  • Zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten Für behinderte und chronisch kranke Studierende:

Deutsches Studentenwerk

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks
Monbijouplatz 11
10178 Berlin

Telefon (030) 29 77 27 -64
Fax: (030) 29 77 27 -69

eMail: studiumbehinderung@ studentenwerke.de
Anschriften einsehbar unter www.studentenwerk.de

Gerne können Sie ein persönliches Gespräch mit uns vereinbaren, uns anrufen oder mit uns per eMail oder via Skype in Kontakt treten.
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