Auswahlgrenzen in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen

December 30, 2019

Abiturbestenquote, Wartezeit, Vorauswahl für das Auswahlverfahren der Hochschulen

Am 13.08.2019 hat hochschulstart.de die Auswahlgrenzen ins Netz gestellt. In der Abiturbestenquote war in der Humanmedizin – mit Ausnahme von Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit 1,1 – jeweils ein Abiturdurchschnitt von 1,0 erforderlich, aber nicht immer ausreichend: Die für eine unmittelbare Zulassung erforderlichen Punktzahlen schwanken zwischen 759 – MH Hannover – und 804 z.B. in Heidelberg, Heidelberg/Mannheim, Augsburg, Bonn und München. In der Zahnmedizin variiert die erforderliche Note zwischen 1,0 z.B. in Brandenburg und 1,3 – erneut in Niedersachsen, Hamburg und Berlin.

In der Wartezeitquote waren – wie in den WS 2017/2018 und 2018/2019 – 14 Wartesemester erforderlich, allerdings mussten Humanmedizin - Bewerber mit dieser Wartezeit jedenfalls einen Durchschnitt von 1,9 mitbringen, während in den Jahren zuvor noch 2,2 bzw. 2,5 ausreichten. In der Zahnmedizin hat sich die Wartezeit auf 13 Semestern erhöht, erforderlich war dann aber nur ein auf 4,0 gesunkener Notenschnitt.

Im Auswahlverfahren der Hochschulen schwanken natürlich in den medizinischen Studiengängen die erforderlichen Noten und Grenzränge. Insoweit nehmen wir Bezug auf die Tabelle von hochschulstart.de:

https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=2849

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